Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 27. August 2026 – Anbieter: Stefan Laggner, Spitalstrasse 64, 9472 Grabs, Schweiz („Melta")
1. Leistung
Melta erstellt aus einer Produktbeschreibung des Kunden per KI ein lauffähiges Software-Produkt (SaaS) und betreibt es: Hosting, Vorschau- und Live-Umgebung, E-Mail-Versand und Support-Posteingang, Zahlungsanbindung über Stripe, Analytics, Monitoring und Domainverwaltung. Konzepterstellung und Überarbeitung kosten nur wenige Credits.
2. Konto
Für die Nutzung ist ein Konto mit bestätigter E-Mail-Adresse erforderlich. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und ist für Aktivitäten über sein Konto verantwortlich.
3. Preise und Abrechnung
- Baugebühr: einmalig USD 990 je Produkt, fällig bei Bestätigung des Konzepts („Bauen!"). Sie deckt den Erstbau einschliesslich Reparaturläufen. Spätere Neustarts desselben Produkts und Änderungsläufe lösen keine erneute Baugebühr aus.
- Organisations-Plan: Monats- oder Jahresabo (Jahrespreis = zehn Monatspreise) gemäss aktueller Preisliste. Der Plan bestimmt die zulässige Produktanzahl (Vorschauen zählen mit), das monatliche KI-Kontingent für Änderungen und die Umsatzbeteiligung.
- Umsatzbeteiligung und Zahlungsgebühr: Bei Verkäufen über die angebundene Zahlungsabwicklung behält Melta die planabhängige Beteiligung sowie die Kartenabwicklungsgebühr direkt von der Auszahlung ein; sie werden nicht separat in Rechnung gestellt.
- Preise verstehen sich exklusive allfälliger Steuern. Die Abrechnung erfolgt über Stripe.
4. KI-Erstellung, Mitwirkung, Dauer
Produkte werden durch KI erstellt. Ein Bau kann bis zu 24 Stunden dauern; der Kunde wird nach Abschluss per E-Mail benachrichtigt. Das Ergebnis wird zunächst in einer Vorschau bereitgestellt; live geht ein Produkt erst auf Veranlassung des Kunden. Melta schuldet ein funktionsfähiges Produkt gemäss bestätigtem Konzept, nicht ein bestimmtes gestalterisches oder wirtschaftliches Ergebnis.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde betreibt die über Melta erstellten Produkte in eigener Verantwortung, insbesondere hinsichtlich Inhalten, Impressum, Datenschutz und branchenspezifischer Vorschriften seiner Produkte.
- Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte, Spam, Malware sowie Nutzung, die die Plattform oder Dritte schädigt.
- Faire Nutzung: Die KI-Kontingente der Pläne gelten je Organisation; systematische Umgehung ist untersagt.
6. Verfügbarkeit
Melta wird mit grosser Sorgfalt auf Infrastruktur führender Anbieter betrieben, eine bestimmte Verfügbarkeit wird jedoch nicht zugesichert. Wartungsfenster und Weiterentwicklung können zu kurzen Unterbrüchen führen.
7. Rechte am Ergebnis
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das Recht, das für ihn erstellte Produkt zeitlich unbeschränkt zu nutzen, einschliesslich Zugriff auf dessen Quellcode. Von Melta bereitgestellte Plattformmodule bleiben Bestandteil der Plattform.
8. Haftung
Melta haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten bezahlten Entgelte beschränkt; die Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Laufzeit und Beendigung
Pläne verlängern sich um die gewählte Laufzeit, wenn sie nicht vor Ablauf über das Abrechnungsportal gekündigt werden. Nach Ende des Plans werden Produkte deaktiviert; der Kunde kann seinen Quellcode zuvor exportieren. Melta kann Konten bei erheblichen Verstössen gegen Ziffer 5 sperren.
10. Schlussbestimmungen
Melta kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen; wesentliche Änderungen werden per E-Mail angekündigt. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen; Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.