MeltaAGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 27. August 2026 – Anbieter: Stefan Laggner, Spitalstrasse 64, 9472 Grabs, Schweiz („Melta")

1. Leistung

Melta erstellt aus einer Produktbeschreibung des Kunden per KI ein lauffähiges Software-Produkt (SaaS) und betreibt es: Hosting, Vorschau- und Live-Umgebung, E-Mail-Versand und Support-Posteingang, Zahlungsanbindung über Stripe, Analytics, Monitoring und Domainverwaltung. Konzepterstellung und Überarbeitung kosten nur wenige Credits.

2. Konto

Für die Nutzung ist ein Konto mit bestätigter E-Mail-Adresse erforderlich. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und ist für Aktivitäten über sein Konto verantwortlich.

3. Preise und Abrechnung

4. KI-Erstellung, Mitwirkung, Dauer

Produkte werden durch KI erstellt. Ein Bau kann bis zu 24 Stunden dauern; der Kunde wird nach Abschluss per E-Mail benachrichtigt. Das Ergebnis wird zunächst in einer Vorschau bereitgestellt; live geht ein Produkt erst auf Veranlassung des Kunden. Melta schuldet ein funktionsfähiges Produkt gemäss bestätigtem Konzept, nicht ein bestimmtes gestalterisches oder wirtschaftliches Ergebnis.

5. Pflichten des Kunden

6. Verfügbarkeit

Melta wird mit grosser Sorgfalt auf Infrastruktur führender Anbieter betrieben, eine bestimmte Verfügbarkeit wird jedoch nicht zugesichert. Wartungsfenster und Weiterentwicklung können zu kurzen Unterbrüchen führen.

7. Rechte am Ergebnis

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das Recht, das für ihn erstellte Produkt zeitlich unbeschränkt zu nutzen, einschliesslich Zugriff auf dessen Quellcode. Von Melta bereitgestellte Plattformmodule bleiben Bestandteil der Plattform.

8. Haftung

Melta haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten bezahlten Entgelte beschränkt; die Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Laufzeit und Beendigung

Pläne verlängern sich um die gewählte Laufzeit, wenn sie nicht vor Ablauf über das Abrechnungsportal gekündigt werden. Nach Ende des Plans werden Produkte deaktiviert; der Kunde kann seinen Quellcode zuvor exportieren. Melta kann Konten bei erheblichen Verstössen gegen Ziffer 5 sperren.

10. Schlussbestimmungen

Melta kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen; wesentliche Änderungen werden per E-Mail angekündigt. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen; Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.