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Impressum Pflicht: wer eins braucht und was reingehört
Ein Impressum ist Pflicht, sobald deine Seite nicht rein privat ist, und die Schwelle dahin ist niedrig. Was hineingehört, hängt von deiner Rechtsform ab und vom Land. Welche Pflichten sonst auf einer Website liegen, ordnet [Rechtssichere Website: was Pflicht ist und was nur Vorsicht](/blog/rechtssichere-website) ein.
Wann ist ein Impressum Pflicht?
Die kurze Antwort: fast immer, sobald die Seite mit deiner Arbeit zu tun hat. In Deutschland verlangt das Digitale-Dienste-Gesetz die Angaben für geschäftsmässige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste. Geschäftsmässig heisst nicht gewinnbringend. Es heisst: auf Dauer angelegt und planvoll. Eine Seite, die seit zwei Jahren dieselben Leistungen zeigt, erfüllt das auch dann, wenn darüber noch nie jemand etwas gekauft hat.
Privat bleibt danach wenig. Das Fotoalbum für die Familie, das Hobbyprojekt ohne Werbung, ohne Verweis auf ein Unternehmen, ohne Spendenknopf. Ein einziger Link auf deinen Shop kippt die Einordnung.
In der Schweiz steht die Pflicht an einer anderen Stelle. Sie steht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und trifft, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und dabei klare Angaben über Identität und Kontaktadresse unterlässt. Wo nichts angeboten wird, greift diese Pflicht nicht. Eine reine Informationsseite ist deshalb ein anderer Fall als der Shop daneben.
Österreich arbeitet mit zwei Gesetzen gleichzeitig. Das E-Commerce-Gesetz regelt die Anbieterangaben, das Mediengesetz verlangt zusätzlich eine Offenlegung. In der Praxis landet beides im selben Kasten.
Was ist im Impressum Pflicht?
Drei Dinge bilden den Kern: wer du bist, wo man dich erreicht, und woran sich das nachprüfen lässt. Das Gesetz nennt den Namen und die Anschrift, unter der du niedergelassen bist, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten, dazu Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschliesslich der E-Mail-Adresse. Die Adresse muss eine sein, unter der dich Post erreicht. Die E-Mail-Adresse steht ausdrücklich im Gesetzestext.
Der Rest hängt an der Rechtsform und am Beruf.
| Wer die Seite betreibt | Was zusätzlich hineingehört |
|---|---|
| Einzelunternehmerin oder Freiberufler | Vor- und Nachname, dazu die Anschrift der Niederlassung |
| GmbH, UG oder AG | Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Registergericht und Registernummer |
| Eingetragener Verein | vertretungsberechtigter Vorstand, Vereinsregister mit Gericht und Nummer |
| Tätigkeit mit behördlicher Zulassung | die zuständige Aufsichtsbehörde |
| Reglementierter Beruf wie Arzt oder Anwältin | Kammer, Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Regelungen |
| Betrieb mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | diese Nummer |
Die Registerzeile ist die häufigste Lücke. Wer eine GmbH gegründet und den Text vom früheren Einzelunternehmen übernommen hat, nennt oft weder das Registergericht noch die Nummer noch die Geschäftsführung. Beim eingetragenen Verein gilt dasselbe mit dem Vereinsregister und dem Vorstand.
Das Impressum sagt, wer die Seite betreibt. Was mit den Daten deiner Besucherin passiert, gehört in einen eigenen Text, und den sortiert Datenschutzerklärung Website: was drinstehen muss.
Impressumspflicht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Die drei Länder verlangen fast dieselben Angaben und begründen sie unterschiedlich. Für eine Seite, die in allen dreien gelesen wird, ist das entspannt: Wer die deutsche Liste vollständig hat, erfüllt die österreichische fast mit und die schweizerische ohnehin.
| Land | Rechtsgrundlage | Wen es trifft | Was dazukommt |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Paragraf 5 Digitale-Dienste-Gesetz | geschäftsmässige digitale Dienste | Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar |
| Österreich | Paragraf 5 E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz | Diensteanbieter | Name oder Firma, geografische Anschrift, E-Mail, bei kleinen Websites Wohnort und Unternehmensgegenstand |
| Schweiz | Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s UWG | wer im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet | klare und vollständige Angaben zu Identität und Kontaktadresse einschliesslich E-Mail |
Der österreichische Zusatz überrascht viele. Neben den Anbieterangaben aus dem E-Commerce-Gesetz verlangt das Mediengesetz eine Offenlegung, und für eine kleine Website reichen dort Name, Wohnort und Unternehmensgegenstand. Klein ist eine Website, deren Inhalt über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation des Medieninhabers nicht hinausgeht. Die Seite eines Gartenbaubetriebs, die nur eigene Leistungen zeigt, fällt darunter.
Wie sich diese Pflicht zu Cookie-Banner, Datenschutz und Barrierefreiheit verhält, ordnet der Überblick über die Pflichten einer rechtssicheren Website ein.
Wo muss das Impressum stehen, damit es zählt?
Nicht irgendwo. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, und zwar von jeder Unterseite aus. Ein Link im Fussbereich, der auf allen Seiten mitläuft, erfüllt das am einfachsten.
Zwei Klicks sind erlaubt. Der Bundesgerichtshof entschied 2006, dass eine Anbieterkennzeichnung den Anforderungen entsprechen kann, wenn sie über zwei Links erreichbar ist, im Streitfall über "Kontakt" und dahinter "Impressum". Beide Bezeichnungen sind eingeführt und verständlich. Kreative Wörter wie "Über mich" oder "Legal" tragen dieses Risiko selbst.
Zwei Fehler tauchen immer wieder auf. Der erste: Das Impressum liegt als PDF oder als Bild vor, damit niemand die Adresse kopiert. Der zweite: Nach einem Relaunch zeigt der Link im Fussbereich auf eine Seite, die es nicht mehr gibt. Beides prüfst du in einer Minute, indem du die Seite in einem fremden Browser aufrufst und dem Link folgst.
Wer sein Produkt bauen lässt, muss diese Seiten nicht von Hand pflegen. Bei Melta entstehen Impressum und Datenschutz aus den hinterlegten Betreiberdaten, wie die Übersicht der Rechtsseiten aus den Betreiberdaten zeigt.
Impressumspflicht auf Instagram und anderen Profilen
Ein Profil ist ein digitaler Dienst wie eine Website. Sobald du deinen Account beruflich oder geschäftlich nutzt, brauchst du dort ein Impressum, und die Schwelle dahin ist niedrig: ein Verweis auf dein Unternehmen, ein Link auf deinen Shop, die Ankündigung einer Leistung.
Auch hier gilt die Grenze von zwei Klicks vom Profil aus. Ein Link in der Biografie, der direkt auf die Impressumsseite deiner Website zeigt, erfüllt das. Eine Sammelseite mit vielen Verweisen, hinter denen das Impressum erst in der dritten Ebene auftaucht, erfüllt es nicht.
Jedes Profil zählt einzeln. Wer ein Ladengeschäft, einen Kanal für Rezepte und einen zweiten für Stellenanzeigen betreibt, verlinkt dreimal. Der Aufwand ist gering, der Streitwert einer Abmahnung nicht.
Blog und News: wer als Verantwortlicher genannt wird
Sobald eine Seite journalistisch-redaktionelle Inhalte hat, kommt eine Zeile dazu. Anbieter solcher Angebote, in denen ganz oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse wiedergegeben werden, müssen zusätzlich zu den Angaben aus dem Digitale-Dienste-Gesetz einen Verantwortlichen mit Namen und Anschrift benennen.
Betroffen sind in der Praxis Blogs und Seiten, auf denen regelmässig Nachrichten oder Meinung erscheinen. Ein Ratgeberbereich mit zwei Artikeln im Jahr fällt kaum darunter, ein wöchentlicher Branchenüberblick schon eher. Im Zweifel kostet die zusätzliche Zeile nichts und die fehlende Zeile eine Auseinandersetzung.
Was passiert, wenn das Impressum fehlt?
In Deutschland kommt der Ärger selten von einer Behörde, sondern von einem Mitbewerber. Wer die Informationspflichten nicht einhält, muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen, verbunden mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Seit der Reform des Wettbewerbsrechts entfallen die Kostenansprüche bei Verstössen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet, wenn der Abgemahnte weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt. Die Unterlassungserklärung bleibt trotzdem, und mit ihr die Vertragsstrafe im Wiederholungsfall.
In Österreich ist die Sache klarer beziffert. Ein Diensteanbieter, der seine allgemeinen Informationspflichten verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 000 Euro zu bestrafen.
| Land | Wer reagiert | Folge |
|---|---|---|
| Deutschland | Mitbewerber, Verbände | Abmahnung und Unterlassungserklärung, Kostenersatz nur über 250 Mitarbeiter |
| Österreich | Verwaltungsbehörde | Geldstrafe bis zu 3 000 Euro |
| Schweiz | wer klageberechtigt ist | Strafverfolgung nur auf Antrag, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
In der Schweiz ist vorsätzlicher unlauterer Wettbewerb strafbar, aber nur auf Antrag. Ohne Antragsteller passiert nichts, mit Antragsteller steht ein Strafverfahren im Raum. Das ist der Grund, warum Schweizer Seiten trotz milderer Aufsicht ein vollständiges Impressum führen.
Impressum Pflicht heisst auch: einmal im Jahr nachsehen
Ein Impressum veraltet leise. Die Adresse ändert sich, die Geschäftsführung wechselt, aus dem Einzelunternehmen wird eine GmbH mit neuer Registernummer, ein neues Profil kommt dazu. Keiner dieser Vorgänge meldet sich im Fussbereich der Website.
Drei Punkte reichen für die jährliche Kontrolle. Stimmen Anschrift, Vertretung und Registernummer noch mit dem Handelsregister überein. Kommt man von jeder Unterseite und von jedem Profil mit höchstens zwei Klicks hin. Ist die E-Mail-Adresse eine, die jemand liest.
Die Impressum Pflicht ist keine Kür und kein Projekt. Sie ist ein Kasten mit sechs bis zehn Zeilen, den du einmal richtig schreibst und danach im selben Rhythmus prüfst wie die Rechnungsadresse.
FAQ
Ist ein Impressum auch für eine private Website Pflicht?
Nein, solange die Seite rein privat bleibt. Sobald du Leistungen zeigst, auf ein Unternehmen verlinkst oder Werbung einbindest, gilt die Seite als geschäftsmässig und braucht die Angaben.
Was ist im Impressum einer GmbH Pflicht?
Zusätzlich zu Name, Anschrift und E-Mail gehören die Rechtsform, die Vertretungsberechtigten sowie Registergericht und Registernummer hinein. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird genannt, wenn sie vorhanden ist.
Braucht ein Verein ein Impressum?
Ja, sobald die Vereinsseite nach aussen auftritt. Neben Name und Anschrift stehen der vertretungsberechtigte Vorstand und beim eingetragenen Verein das Vereinsregister mit Gericht und Registernummer im Impressum.
Gilt die Impressumspflicht auch auf Instagram?
Ja, sobald du den Account beruflich oder geschäftlich nutzt. Das Impressum muss vom Profil aus innerhalb von zwei Klicks erreichbar sein, zum Beispiel über einen Link in der Biografie.
Wie ist die Impressumspflicht in der Schweiz geregelt?
Sie steht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und trifft, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet. Verlangt werden klare und vollständige Angaben zu Identität und Kontaktadresse einschliesslich der E-Mail-Adresse.
Themen: Impressum, Impressumspflicht, Pflichtangaben, Recht, Website
Quellen
- Wer ein Impressum braucht und welche Angaben nach Paragraf 5 DDG hineingehören lxgesetze.de
- Register, Aufsichtsbehörde und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum buzer.de
- Impressum über zwei Links: BGH, Urteil vom 20.07.2006, Aktenzeichen I ZR 228/03 medien-internet-und-recht.de
- Verantwortlicher bei journalistisch-redaktionellen Angeboten nach Paragraf 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag gesetze-bayern.de
- Pflichtangaben für Websites in Österreich nach Paragraf 5 E-Commerce-Gesetz jusline.at
- Geldstrafe bis zu 3 000 Euro bei Verletzung der Informationspflichten in Österreich jusline.at
- Offenlegung kleiner Websites nach dem österreichischen Mediengesetz wko.at
- Impressumspflicht in der Schweiz nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s UWG fedlex.admin.ch
- Abmahnung durch Mitbewerber bei fehlendem oder falschem Impressum ihk.de
- Kein Kostenersatz für Abmahnungen bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern frankfurt-main.ihk.de
- Impressumspflicht auf Instagram bei beruflicher oder geschäftlicher Nutzung e-recht24.de
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